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   VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471   

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VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471 (https://dejure.org/2019,47359)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471 (https://dejure.org/2019,47359)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50471 (https://dejure.org/2019,47359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Dublin III-VO Art. 12 Abs. 4; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 4; AufenthG § 60 Abs. 5, 7 Satz 1
    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerb in Litauen

  • rewis.io

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für Asylbewerb in Litauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 13a ZB 15.30073

    Asylrecht Afghanistan; Substantiierung eines Beweisantrags; mittelgradige

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Für den substantiierten Tatsachenvortrag und die schlüssige Darlegung seines Schicksals ist der Kläger selbst verantwortlich (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 13 a ZB 15.30073 - juris; BVerwG, B.v. 28.12.1999 - 9 B 46799 - juris).

    Für den substantiierten Tatsachenvortrag und die schlüssige Darlegung seines Schicksals ist der Kläger selbst verantwortlich (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 13 a ZB 15.30073 - juris; BVerwG, B.v. 28.12.1999 - 9 B 46799 - juris).

  • VGH Bayern, 22.08.2014 - 5 C 14.1664

    Einbürgerungsantrag; Einbürgerungserleichterung wegen einer Krankheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Das fachärztliche Attest muss nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage der Arzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 22.08.2014 - 5 C 14.1664 - juris).

    Dieses müsste nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage der Facharzt bzw. Fachmann seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt; dazu gehören etwa Angaben darüber, seit wann und wie häufig sich der Patient in ärztlicher Behandlung befunden hat, welche Art von Befunderhebung stattgefunden hat und ob die von ihm geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt werden; des Weiteren soll das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 13 a ZB 17.30063; BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12; BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664; VG Augsburg, U.v. 7.12.2016 - Au 5 K 16.31980 - alle juris).

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10

    Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung u.a. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427, und B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257; ebenso OVG Lüneburg, U.v. 4.7.2012, 2 LB 163/10; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.2.2012, OVG 2 S 6.12, alle juris), dass die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse (inlandsbezogene Abschiebungshindernisse) zu prüfen sind.
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung u.a. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427, und B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257; ebenso OVG Lüneburg, U.v. 4.7.2012, 2 LB 163/10; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.2.2012, OVG 2 S 6.12, alle juris), dass die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse (inlandsbezogene Abschiebungshindernisse) zu prüfen sind.
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 10 CE 13.2257

    Abschiebungsanordnung des Bundesamts; Prüfung inlandsbezogener

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung u.a. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427, und B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257; ebenso OVG Lüneburg, U.v. 4.7.2012, 2 LB 163/10; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.2.2012, OVG 2 S 6.12, alle juris), dass die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse (inlandsbezogene Abschiebungshindernisse) zu prüfen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Dies bedeutet nach der Rechtsprechung u.a. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427, und B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257; ebenso OVG Lüneburg, U.v. 4.7.2012, 2 LB 163/10; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 1.2.2012, OVG 2 S 6.12, alle juris), dass die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse (inlandsbezogene Abschiebungshindernisse) zu prüfen sind.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Von systemischen Mängeln ist vielmehr erst dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, B.v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris; B.v. 6.6.2014, 10 B 25/14 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2016 - 8 ME 87/16

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Dialyse; erhebliche

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Erforderlich aber auch ausreichend für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist danach, dass sich eine vorhandene lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht, ohne dass es jedenfalls in einem Teil des Zielstaats eine ausreichende medizinische Versorgung gäbe (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 19.8.2016 - 8 ME 87/16 - juris - sowie noch zur alten, aber übertragbaren Rechtslage BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris).
  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 13a ZB 17.30063

    Keine Zulassung der Berufung mangels Divergenz zur Rechtsprechung des

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Dieses müsste nachvollziehbar darstellen, auf welcher Grundlage der Facharzt bzw. Fachmann seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt; dazu gehören etwa Angaben darüber, seit wann und wie häufig sich der Patient in ärztlicher Behandlung befunden hat, welche Art von Befunderhebung stattgefunden hat und ob die von ihm geschilderten Beschwerden durch die erhobenen Befunde bestätigt werden; des Weiteren soll das Attest Aufschluss über die Schwere der Krankheit, deren Behandlungsbedürftigkeit sowie den bisherigen Behandlungsverlauf (Medikation und Therapie) geben (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 13 a ZB 17.30063; BVerwG, B.v. 26.7.2012 - 10 B 21.12; BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 5 C 14.1664; VG Augsburg, U.v. 7.12.2016 - Au 5 K 16.31980 - alle juris).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471
    Die Anfechtungsklage ist gegen Bescheide, die die Unzulässigkeit eines Asylantrages nach § 29 Abs. 1 AsylG feststellen, die alleinige statthafte Klageart (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 9.17 - juris).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 5 K 16.31980

    Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2016 - 13 A 2302/15

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Italien bei Vorliegen von systemischen

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

  • BVerwG, 26.07.2012 - 10 B 21.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörs- und Aufklärungsrüge bei

  • VG Düsseldorf, 27.01.2020 - 22 K 13275/17

    Dublin Italien systemische Mängel Aufnahmebedingungen Abschiebungsanordnung

    VG Ansbach, Urteil vom 19. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50471 -, Rn. 19, juris.
  • VG Regensburg, 27.06.2022 - RN 14 S 22.50203

    Aserbaidschan: Dublin: Zuständigkeit Litauens; Keine systemischen Schwachstellen,

    Die Einzelrichterin schließt sich der Rechtsprechung des VG Ansbach (B.v. 12.10.2021 - AN 18 S 21.50151 - juris mit Verweis auf VG Ansbach, U.v. 19.12.2019, AN 18 K 18.50471 und VG Ansbach, B.v. 7.1.2016, AN 14 S 15.50614) an.
  • VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 18 S 21.50139

    Tadschikistan: Dublin Litauen; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80

    Hinsichtlich des Mitgliedstaates Litauen, in den die Abschiebung vorliegend erfolgen sollen, sind derartige systemischen Mängel weder vorgetragen noch gerichtsbekannt (so bereits VG Ansbach, U.v. 19.12.2019, AN 18 K 18.50471, VG Ansbach, B.v. 7.1.2016, AN 14 S 15.50614).
  • VG Ansbach, 12.10.2021 - AN 18 S 21.50151

    Weißrussland: Dublin Litauen; Das Fehlen eines zumindest eheähnlichen

    Hinsichtlich des Mitgliedsstaates Litauen, in den die Abschiebung vorliegend erfolgen soll, sind derartige systemischen Mängel weder vorgetragen noch gerichtsbekannt (so bereits VG Ansbach, U.v. 19.12.2019, AN 18 K 18.50471, VG Ansbach, B.v. 7.1.2016, AN 14 S 15.50614).
  • VG Ansbach, 29.03.2022 - AN 18 K 18.50208

    Freiwillige Ausreise in das Herkunftsland nach Überstellung

    Hierfür spricht schließlich auch die in Art. 29 Abs. 3 Dublin III-VO enthaltene Regelung, wonach der Mitgliedstaat, der die Überstellung durchgeführt hat, die überstellte Person unverzüglich wieder aufnehmen muss, wenn diese irrtümlich überstellt wurde oder einem Rechtsbehelf gegen die Überstellungsentscheidung oder der Überprüfung einer Überstellung nach Vollzug der Überstellung stattgegeben wird (ebenso OVG Münster, U.v. 22.09.2016 - 13 A 2448/15.A; VG Düsseldorf, U.v. 27.06.2014 - 13 K 654/14.A; VG Ansbach, U.v. 19.12.2019 - AN 18 K 18.50471).
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